Dienstsiegel für Ämter und Dienststellen der Städte und Gemeinden
Bei Dienstsiegeln unterscheiden wir das einfache Schriftsiegel, das Bildsiegel und das Wappensiegel. Das Schriftsiegel soll hier nicht Gegenstand der Betrachtung sein, da es von jedem Stempelhersteller angefertigt werden kann. Das Bildsiegel kann in Ermangelung eines rechtsgültigen Wappens geführt werden.
Dort, wo eine Stadt oder Gemeinde ein rechtsgültiges Wappen besitzt, ist dieses auch im Dienstsiegel zu führen, denn es stellt ein Hoheitszeichen dar. Ob das Siegel genehmigt bzw. öffentlich und/oder der Kommunalaufsicht angezeigt werden muss, haben die Bundesländer in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen festgelegt.
Wappensiegel können nur jene Gebietskörperschaften nutzen, die ein rechtmäßiges Wappen führen.
Allgemein werden die Siegel fortlaufend nummeriert. Große Siegel haben einen Durchmesser von 35 mm, kleine Siegel 20 - 25 mm. Auch hier gibt es länderspezifische Abweichungen.
Wappensiegel mit Kommunalwappen können selbstverständlich nur kommunale Verwaltungen führen (Städte, Gemeinden, Amtsverwaltungen), d. h. keine Landesämter. Letztere tragen das Landeswappen im Dienstsiegel.
Bei der Anfertigung von Dienstsiegeln ist zu beachten, dass
- die Grafik eines Wappensiegels der Wappengrafik entsprechen muss,
- es Regeln gibt, welche Wappenfarben im Siegel schwarz und welche weiß sind,
- einige Bundesländer Unternehmen namentlich festlegen, die befugt sind, Dienstsiegel herzustellen.
Ich übernehme für Sie gern alle Aufgaben zur Gestaltung der Siegel von Ämtern und Dienststellen sowie deren Herstellung per Laserschnitt in einwandfreier Qualität und kurzer Lieferzeit (siehe Leistungen).