Allgemeines zu kommunalen Wappen
Jede deutsche Kommune — egal ob Dorf oder Stadt — so wie Landkreise und Verwaltungsämter haben das Recht, ein Wappen zu führen. Solch ein Wappen ist nicht einfach ein dekorativer Schmuck, sondern ein souveränes Hoheitszeichen, eine Insigne der kommunalen Körperschaft und zugleich ein Symbol der Identifizierung der Bevölkerung mit ihrer Heimat.
Um ein Wappen offiziell zu führen, bedarf es dessen staatlicher Anerkennung. Die Landesregierungen der Bundesländer haben hierzu unterschiedliche rechtliche Grundlagen gebildet. Während in einigen Bundesländern eine strenge Prozedur von Gutachten und Genehmigungsverfahren über den Dienstweg vorgeschrieben sind, reicht in anderen Ländern die öffentliche Anzeige nach Beschlussfassung durch den Wappenführenden.
Oft scheitern Kommunen am Versuch, sich ihr eigenes Wappen selbst zu entwickeln, da die erforderlichen Fachkenntnisse der Heraldik, das Wissen über die Bedeutung der Wappensymbolik und deren korrekte grafische Darstellung, der richtigen Tingierung usw. fehlen. Oder es besteht das Problem, ein lange in Gewohnheitsrecht getragenes Wappen, das nicht rechtsgültig ist bzw. von der Kommunalaufsicht abgemahnt wurde, nun behutsam so zu korrigieren, dass es allen heraldischen und rechtlichen Bestimmungen gerecht und offiziell genehmigt wird. Es ist darum ratsam, mit der Gestaltung solcher Aufgaben einen grafisch gebildeten Heraldiker resp. eine Heraldikerin zu beauftragen.
„Wappen von kommunalen und Gebietskörperschaften sind keine bunten Bildchen, sondern Hoheitszeichen, deren Inhalt und Gestaltung Regeln und Gepflogenheiten der Heraldik als historische Hilfswissenschaft unterliegen. Zugleich sind Wappen aber auch identitätsstiftend, indem sie einen historischen, traditionellen, kulturellen, ethnischen, sozialen und/oder politischen Bezug transportieren. In diesem Sinne gelten kommunale Wappen für die Bevölkerung als ein Symbol der Verbundenheit mit der Heimat. Gerade in Zeiten von gesellschaftlichen Umbrüchen und Wandlungen ist das ein hoher gesellschaftlicher Wert!“