Flaggen (Hissflagen, Tragefahnen, Standarten, Wimpel)
Auch wappenführende Flaggen von Städten und Gemeinden etc. sind Hoheitszeichen und ihr Design wie ihr Gebrauch müssen in den meisten Bundesländern in gleicher Weise von den Landesregierungen bzw. nachgeordneten Dienststellen genehmigt werden, wie das bei Wappen der Fall ist. Die Prozedur des Genehmigungsverfahrens ist in Erlässen der Innen- und Staatsministerien bzw. in Rechtsvorschriften der Bundesländer festgelegt und ähnelt dem Verfahren beim Wappen.
Die Flagge kann eine Hissflagge mit seitlicher Aufhängung, ein Banner oder eine Trageflagge sein. Darüber hinaus kann die Flagge als Standarte, als Wimpel usw. geführt werden.
Zur Gestaltung kommunaler Flaggen gibt es Vorschriften, die die Landesregierungen erlassen haben. Gepflogenheit ist es, eine Flagge einfarbig oder als Streifenflagge mit 2 oder 3 Streifen und dem aufgesetzten Wappen oder der Wappensymbolik ohne Schild zu führen. Es wird empfohlen, sich zur Gestaltung von kommunalen Flaggen den Rat eines Heraldikers bzw. Vexillologen einzuholen. Flaggen von Vereinen und Verbänden benötigen keine hoheitliche Genehmigung – es sei denn, sie führen das Wappen einer kommunalen Körperschaft. Dann ist deren Genehmigung einzuholen.
Alle notwendigen Leistungen zur Führung einer Flagge – von der Gestaltung, über die Erarbeitung der Anträge und Dokumentationen zum Genehmigungsverfahren bis hin zur Produktion einer vexillologisch korrekten Flagge realisiere ich für Sie. Sie erhalten als Endprodukt in Deutschland hergestellte Flaggen aus leicht beweglichem Material, die jahrelang lichtecht bleiben (siehe Leistungen).