Dienstsiegel mit Wappen

Inhalt und Form eines Dienstsiegel sind nicht subjektiven Vorstellungen der einzelnen Ämtern in Städten und Gemeinden überlassen, sondern die Bundesländer haben dazu Rechtsvorschriften erlassen, die den Schriftsatz ( z. T. die Typografie), die Anordnung des Wappens, den Durchmesser des Siegels und seine Nummerierung regeln.

Der Stadt, Gemeinde oder dem Verwaltungsamt erarbeite ich ein/mehrere Dienstsiegel mit dem rechtsgültigen Wappen (Wappensiegel) oder mit einem Siegelbild (Bildsiegel) laut Runderlass oder Verfügung der jeweiligen Landesregierung mit folgenden Leistungen:

  • Gestaltung des Siegelbildes nach den Wünschen des Auftraggebers bzw. Verwendung des rechtsgültigen Wappens in seiner Schwarz-Weiß-Umsetzung mit Umschrift für das Dienstsiegel
  • Herstellung der Klischees zu einer beliebigen Anzahl großer und kleiner Dienstsiegel zwecks Guss der Siegelmatrizen mit laufender Nummer
  • Übergabe der Klischees an einen gesetzlich vorgeschriebenen Siegelhersteller
  • Lieferung der Siegel frei Haus

Bei der Gestaltung oder dem Redesign eines Bildsiegels erhält der Auftraggeber von mir alle notwendigen Unterlagen und Antragsschreiben zur Genehmigung, sodass weder Personalaufwand noch aufwendige Behördengänge notwendig sind.

Holzsiegel